Hausordnung der Grundschule Erla - Crandorf

1. Tagesablauf

1. Stunde

07.30 Uhr

bis

08.15 Uhr

2. Stunde

08.20 Uhr

bis

09.05 Uhr

3. Stunde

09.20 Uhr

bis

10.05 Uhr

4. Stunde

10.25 Uhr

bis

11.10 Uhr

5. Stunde

11.20 Uhr

bis

12.05 Uhr

6. Stunde

12.30 Uhr

bis

13.15 Uhr

 

 

  •  Der Einlass der Schüler erfolgt 07.15 Uhr durch den Nebeneingang der Grundschule .
  • Die Schülerinnen und Schüler suchen selbstständig ihre Klassenräume auf.
  • In dringenden Fällen können die Eltern Informationen an die Klassenlehrer bzw. Schulleiterin geben.
  • Zu Aufbewahrung der Garderobe dienen die dafür vorgesehenen Einrichtungen.
  • Die Schüler tragen in der Schule Hausschuhe.
  • Der Unterricht beginnt und endet pünktlich mit dem Klingelzeichen.
  • Die Klassenleiter teilen den Eltern Sprechzeiten mit.
    Bei Problemen oder wichtigen Anfragen können zusätzliche Zeiten telefonisch vereinbart werden.
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    2. Verhalten im Schulhaus und im Schulgelände

    Die Schüler an öffentlichen Schulen im Sinne §3 Abs. 2 SchulG sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an vom Schulleiter für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen verpflichtet.

  • Die Schüler rennen und lärmen im Schulhaus nicht.
  • Jeder Schüler ist verpflichtet, auf Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände zu achten.
  • Wir tragen Sorge für die Erhaltung unseres Schulinventars, aller Einrichtungsgegenstände und der Außenanlagen.
  • Wir gehen höflich und anständig miteinander um und grüßen die Erwachsenen.
  • Das Schulgelände wird nach Unterrichtsschluss zügig verlassen, die Schüler beachten bei Überqueren der Straße aufmerksam den Straßenverkehr.
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    3. Pausenordnung

     

  • Eine große Pause wird zum Mittagessen genutzt.
  • Zur Hofpause halten sich alle Schüler auf dem Schulgelände, sowie Beachplatz und Spielplatz auf.
  • Während der gesamten Unterrichtszeit darf das Schulgelände ohne Erlaubnis des Lehrers nicht verlassen werden.
  • Spielgeräte können während der Hofpause genutzt werden. Jeder Schüler achtet auf Ordnung und Disziplin und ist eigenverantwortlich für die genutzten Spielgeräte.
  • Abfälle gehören in die dafür bereitgestellten Behälter.
  • Die "kleinen" Pausen können zeitlich verschoben werden, wenn der Lehrer über mehrere Stunden in der Klasse unterrichtet und keiner Aufsichtspflicht nachzugehen hat.
  • Das Klettern auf Bäumen und den Umgrenzungszäunen der Spielplätze ist verboten.
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    4. Entschuldigungen bei Fehltagen

     

     

  • Bei Krankheit eines Schülers melden die Eltern bis spätestens 09.00 Uhr das Sekretariat der Grundschule (bitte auch den Anrufbeantworter nutzen). Die schriftliche Mitteilung bei telefonischer Entschuldigung ist binnen 3 Tagen nachzureichen. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als 5 Tagen ist dem Klassenleiter vom Entschuldigungspflichtigen ein ärztliches Attest vorzulegen.
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    5. Beantragung von Beurlaubungen

     

     

  • Für die Entscheidung über Beurlaubung
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    bis zu 2 Tagen ist der Klassenleiter,

    ab 3 Tagen der Schulleiter

    zuständig. Für Beurlaubungen jeglicher Art müssen triftige Gründe bzw. besondere Ausnahmefälle vorliegen.

    Der Antrag auf Beurlaubung ist rechtzeitig und schriftlich zu stellen. Die Entscheidung über die Beurlaubung

    erhalten Sie schriftlich auf dem Postweg.

     

     

    6. Befreiung vom Sportunterricht

     

     

  • Beim Vorliegen einer Sportbefreiung ist der Kontakt zum Sportlehrer unumgänglich. Dieser entscheidet über Art und Umfang der notwendigen Freistellung. Schüler, die eine Sportbefreiung haben, können außerdem im Rahmen des Sportunterrichtes zu anderen, den Sportlehrer unterstützenden, Aufgaben herangezogen werden. (siehe Merkblatt Sicherheit im Schulsport)
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    7. Nutzung von Smartphones, Smartwatches etc.

     

     

  • An unserer Grundschule besteht ein Verbot für Smartphones, Smartwatches u. ä.
  • Derartige Geräte für Notfälle verbleiben ausgeschaltet/ lautlos geschaltet im Ranzen.
  • Sollten Smartphones oder Smartwatches in der Schule benutzt werden, werden diese vom Lehrer eingezogen und müssen von einem Sorgeberechtigtem selbst in der schule abgeholt werden.
  • In Notfällen kann die Telefonanlage der Grundschule genutzt werden.
  • Die Persönlichkeitsrechte anderer müssen stets gewahrt bleiben, deshalb ist auch das Fotografieren und Aufnehmen von Videos für das gesamte Schulgebäude und Schulgelände untersagt.
  • Fotoaufnahmen oder Videoaufnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.
  • Das Aufnehmen von Fotos durch einen professionellen Fotografen ist nur am Schuljahresbeginn für die Klasse 1 und zum Abschluss der Grundschulzeit für die Klasse 4 erlaubt.
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    8. Wandertage/ Klassenfahrten

     

     

  • Durch den Klassenleiter können drei individuelle, klassenspezifische Wandertage oder Exkursionen geplant werden. Eine Ausfahrt über mehrere Tage obliegt dem Klassenleiter und ist nur mit Absprache der Schulleitung zu genehmigen.
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    9. Anzeigepflicht

     

     

  • Die Eltern sind verpflichtet, Änderungen jeglicher Art wie Adressänderungen oder Änderungen der telefonischen Erreichbarkeit für Notfälle umgehend in der Schule mitzuteilen.
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    10. Wahlfächer

     

     

  • Der Wechsel von Ethik und Religion ist nur zu Schuljahresbeginn möglich. Er muss rechtzeitig schriftlich angezeigt werden.
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